Die CGM unterscheidet sich nicht im Glaubensbekenntnis von der evangelischen Landeskirche, sondern in einigen Bereichen der Gemeindepraxis. Freikirchen sind Freiwilligkeitskirchen, d.h. zur Gemeinde gehören im Sinne von Mitgliedschaft nur die Personen, die sich nach einer persönlichen Glaubensentscheidung für die Zugehörigkeit zur Gemeinde entscheiden. Getauft werden in der CGM nur erwachsene Personen aufgrund ihres Glaubensbekenntnisses. Eltern wird das Angebot einer Segnung ihrer Kinder gemacht.